31.12.2021 –
Coronamassnahmen ab heute – 31.12.2021

Coronamassnahmen ab heute, 31.12.2021

Die neuen Covid-Regeln treten heute in Kraft.

Die neuen Bestimmungen des Gesundheitsministeriums von heute, 31.12.2021, wurden mit Aktualisierungen zu Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen herausgegeben, um die Ausbreitung der Omicron-Variante einzudämmen, ohne jedoch das Land zu lähmen.

Das sehen die Regeln vor, die heute nach grünem Licht für das neueste Covid-Dekret von 2021 durch den Ministerrat in Kraft treten:

  • Keine Quarantäne für asymptomatische Patienten, die Kontakt mit einer positiver Person hatten, aber die Auffrischimpfung in den letzten 120 Tagen erhalten oder die Grundimmunisierung in den letzten 120 Tagen abgeschlossen haben oder in den vorangegangenen 120 Tagen von Covid genesen sind.  Sie sind jedoch verpflichtet, mindestens 10 Tage lang Masken vom Typ FFP2 zu tragen. Sie müssen außerdem einen 5-Tages-Zeitraum mit Selbstkontrolle (Mitteilung an den Arzt bei Auftreten von Symptomen) einhalten. Bei Risikokontakten müssen medizinische Fachkräfte zudem bis zum fünften Tag tägliche Tests durchführen.
  • Sind die Personen hingegen symptomatisch, müssen die oben genannten geimpften oder geheilten Personen beim ersten Auftreten von Symptomen einen Schnelltest oder einen molekularen Antigentest durchführen.
  • Für diejenigen, die den Grundimmunisierungszyklus länger als 4 Monate abgeschlossen haben und somit noch den gültigen GreenPass besitzen, dauert die Quarantäne bei Asymptomatik 5 Tage, sofern am Ende dieses Zeitraums ein Molekular- oder Antigentest mit negativem Ergebnis vorgelegt wird .
  • Die positiven, aber asymptomatischen können nach einem Zeitraum der Isolierung von mindestens 10 Tagen ab dem Datum der Entnahme des positiven Abstrichs in die Gesellschaft zurückkehren. Voraussetzung ist, ein negativer Antigentest nach 10 Tagen.
  • Andererseits können symptomatische Patienten nach einer Isolationszeit von mindestens 10 Tagen nach Auftreten der Symptome, begleitet von einem molekularen oder antigenen Test mit negativem Ergebnis, der nach mindestens 3 Tagen ohne Symptome durchgeführt wurde, in die Gesellschaft zurückkehren“.
  • Für diejenigen, die nicht geimpft sind oder die Grundimmunisierung nicht abgeschlossen ist (d.h. die nur eine Dosis der beiden vorgesehenen Impfstoffe erhalten haben) gilt die aktuelle Regelung:  10 Tage Quarantäne seit dem letzten Kontakt mit einer positiven Person. Für diejenigen, deren Grundimmunisierung weniger als 14 Tage her ist,  gilt die gleiche Regelung. Um die Quarantäne zu beenden, muss ein Molekular- oder Antigentest mit negativem Ergebnis vorliegen.
  • Ab Montag, 10. Januar 2022, treten neue Regeln in Kraft. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen bis jetzt schon FFP2-Masken obligatorisch sind, ist zukünftig der Super GreenPass (geimpft oder geheilt) Pflicht. Dies gilt ebenso für Hotels, Festivals und Messen, Skigebiete, Indoor- und Outdoor-Sportveranstaltungen und -Wettkämpfe, Restaurants und Bars auch im Freien, Konferenzen, Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren für Outdoor-Aktivitäten.
  • Vorerst wird die Regelung des Super GreenPasses, nicht auf Arbeitnehmer  ausgeweitet. Aber in den ersten Tagen des neuen Jahres könnten im Ministerrat neue Entscheidungen getroffen werden.
  • Reduzierung der Stadionkapazität von 75 auf 50 % und der Hallenstadien von 50 auf 35 %. Es gibt außerdem eine Vereinbarung über einen Festpreis von 1,00 EUR  für FFP2-Masken.

Headerfoto: Sabine Lenbach – viewofdrone

 

Für die Richtigkeit der hier veröffentlichen Informationen und Übersetzungen wird keine Gewähr übernommen.

Quelle: L’Unione Sarda

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