25.12.2021 –
Neues Covid-Dekret vom 23.12.2021

Neues Covid-Dekret nach Rekordansteckungen gültig bis 31.01.2022
Was ändert sich ab 23.12.2021,
10 Dinge, die Sie wissen sollten:

Das von der Draghi-Regierung aufgelegte Feiertagsdekret zur Eindämmung der neuen Infektionswelle durch die Omicron-Variante wurde vorgestern (23.12.2021) im italienischen Amtsblatt veröffentlicht.

Alle neuen Vorschriften des Dekrets hier:
  • In ganz Italien auch in der weißen Zone Maskenpflicht im Freien
  • FFP2-Masken sind obligatorisch in Kinos, Theatern, Stadien, Sporthallen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch in Bussen und U-Bahnen
  • Super GreenPass (nur durch Impfung oder Genesung vom Virus zu erreichen) obligatorisch für:
    Bars/Restaurants (auch für den einfachen Kaffeegenuss an der Theke), Kinos, Stadien und Sporthallen, Theater, Museen und Ausstellungen, Indoor-Fitness- und Schwimmbäder, Sport Indoor-Team- und Umkleidekabinen, Spa- und Wellnesszentren, Themen- und Vergnügungsparks, Indoor-Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren (ausgenommen solche für Kinder), Spielräume, Wetträume, Bingohallen und Casinos, Präsenzschulungen
    Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und Personen mit ärztlicher Impfbefreiung
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in Innenräumen ist untersagt
  • Bis 31.01.2022:
    Tanzclubs und Diskotheken sind geschlossen, Veranstaltungen und Partys sind im Freien und auf öffentlichen Plätzen verboten
  • Die Gültigkeit des Greenpasses wurde verkürzt:
    Ab dem 1. Februar wird die Gültigkeit von neun auf sechs Monate verkürzt. Das Gesundheitsministerium hat angeordnet, dass der Mindestabstand für die Verabreichung der dritten Dosis von fünf auf vier Monate verkürzt wird
  • Dritte Dosis:
    Vorverlegung der dritten Impfdosis von 5 auf 4 Monate. Das Datum des Beginns dieser neuen Bestimmung wird von Kommissar Figliuolo nach Rücksprache mit den Regionen noch bekannt gegeben, die Bestimmung gilt auch für alle 12-17-Jährigen und gebrechliche Menschen.
  • Die Regeln für EU-Reisende:
    Bei Geimpften ist auch ein negativer Test zur Einreise erforderlich. Für Ungeimpfte wird zusätzlich zum Abstrich eine fünftägige Quarantäne ausgelöst.
  • Schule:
    Keine verlängerten Weihnachts-Ferien
  • Impfpflicht wie bereits verfügt für:
    Gesundheits- und RSA-Personal, Strafverfolgungs- und Schulpersonal. Es wird erwogen, die Impfpflicht auf die öffentliche Verwaltung und auf alle Arbeitnehmer auszudehnen, die mit der Öffentlichkeit in Kontakt stehen, aber diese Entscheidung wurde auf die nächsten Wochen verschoben

 

Regelung zur Einreise nach Italien (Stand 25.12.2021)

Aus  EU- oder Schengen-Staaten (Länder der LISTE C) ist die Einreise mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. EU-Green Pass) möglich:

Personen, die geimpft oder genesen sind gilt:
  • Nachweispflicht: Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff, der nicht älter als 9 Monate sein darf, oder der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen.
Nicht geimpfte Personen:
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen. Es wird derzeit geprüft, ob in diesem Fall zudem eine Meldung an den Sanitätsbetrieb notwendig ist.
  • Quarantänepflicht: 5 Tage Quarantäne
  • Weiterer Covid-19 Test: Durchführung eines weiteren Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
Für Minderjährige
  • Minderjährige bis 17 Jahren (nicht vollendete 18 Jahre), die mit einem Elternteil reisen, das aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Isolationspflicht befreit ist, sind ebenfalls von der Isolation befreit.
  • Kinder über 6 Jahren müssen für die Einreise in jedem Fall den Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

 

Für die Richtigkeit der hier veröffentlichen Informationen und Übersetzungen wird keine Gewähr übernommen.

Quelle: quotidiano, südtirolinfo

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