La Maddalena Park
neue Regularien ab 20. Juni 2025
Zurück im Traumrevier:
Übernachtung wieder erlaubt
Am 20. Juni 2025 hat ein regionales Verwaltungsgericht TAR (Tribunale Amministrativo Regionale) das am 6. August 2024 verhängte Übernachtungsverbot für Nicht-Residente in Teilen für unzulässig erklärt.
SACHVERHALT:
Eine Reihe von Charterunternehmen sowie ein italienischer Sportbootverband sind gegen die Regelung vom August 2024 rechtlich vorgegangen.
Konkret wurde es allen Personen, die nicht auf La Maddalena gemeldet sind, untersagt, über Nacht in den Gewässern des Parks zu bleiben. Begründet wurde dies mit der Annahme, dass Boote bei nächtlichem Aufenthalt in den Gewässern des Parks mehr Verschmutzung verursachen, als tagsüber.
Diese Verordnung der Verwaltung hatte erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Charterunternehmen, ohne dem Schutzgebiet selbst spürbare Vorteile zu bringen.
Ein Zusammenschluss von Schifffahrtsbetrieben im Nordosten Sardiniens beauftragte eine Anwaltskanzlei, gegen die erlassene Richtlinie vor dem regionalen Verwaltungsgericht (TAR) vorzugehen. Nach längerer Verfahrensdauer entschied das Gericht schließlich am 20. Juni 2025 – und das rechtzeitig zur bevorstehenden Sommersaison – zugunsten des Einspruchs. Der Parkbeschluss wurde aufgehoben, wodurch auch Personen, die nicht auf La Maddalena wohnhaft sind, wieder offiziell im Park übernachten dürfen – sofern sie über ein gültiges Permit verfügen.
AUSKUNFT DER PARKVERWALTUNG LA MADDALENA PARK VOM 24.06.2025
Wir haben uns bei der La Maddalena-Park-Verwaltung persönlich nach den nun geltenden Regelungen erkundigt:
Die Parkverwaltung möchte keine verbindliche Auskunft erteilen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nunmehr die Regularien der Vergangenheit gelten sollen. Ausdrücklich wurde uns bestätigt, dass eine Übernachtung an Bojen der Parkverwaltung auch für Nicht-Residente nunmehr wieder zulässig sei. Ausdrücklich verboten ist jedoch das Übernachten vor Anker.
Bis zu einer Neufassung und Veröffentlichung des Dekrets auf der Internetseite La Maddalena Park, möchte man keine offizielle Stellungnahme abgeben.
Wir wurden insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass das Befahren des Parks und das Anlaufen von Buchten nur mit Permit gestattet ist. Hiervon ausgenommen ist das An- und Abfahren aus den Häfen La Maddalena (bitte alle anderen Häfen vorher anfragen).
BERICHT DER YACHT VOM 24.06.2025:
Gemäß der Online-Ausgabe des Magazins Yacht wurde die Verordnung per einstweiliger Verfügung bis zur Hauptverhandlung außer Kraft gesetzt. Diese ist für Januar 2026 angesetzt. Bis dahin gelten wieder die alten Regelungen, die das Übernachten in den zulässigen Zonen erlauben. Entgegen der Aussage der Parkverwaltung ist auch das Übernachten vor Anker wieder zulässig.
Verordung vom 6. August 2024 –
ab 20. 06.2025 ungültig!
„Allgemeine Bestimmungen zum Naturschutz, Schutz der Lebensräume und des Meeresbodens von Posidonia Oceanica im Nationalpark und im SIC/ZSC-Gebiet ITB010008“.
Wir haben die Verantwortlichen der Parkverwaltung am 27. August 2024 persönlich aufgesucht um in Erfahrung zu bringen, welche Regularien nun wirklich zutreffen.
Verwirrt haben uns insbesondere die derzeit veralteten Zonerules-Flyer, die sich immer noch auf der aktuellen Internetseite www.lamaddalenapark.it befinden, sowie die vollkommen veraltete Internetseite der Nationalparks Italiens – parks.it.
Tatsächlich lässt sich die Verwaltung Zeit, die Informationen auf den Internetseiten zu korrigieren. Auf der Internetseite lamaddalapark.it ist unter dem Menüpunkt „Nachrichten und Pressemitteilungen“ der Inhalt der neuen Verordnung in mehreren Sprachen aufzurufen. Hier gelangt man auch direkt auf die Originalverordnung vom 6. August 2024.
Die Parkverwaltung kündigte im Gespräch weitere Verordnungen an. Die Kontrollen der Einhaltung werden von mehreren Stellen durchgeführt (Parkverwaltung, Forestale, Carabinieri etc.). Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen. Es gibt keine Saisondifferenzierungen mehr, die Verordnung gilt 365 Tage im Jahr.
Auswirkungen:
Da nun keine Übernachtungen mehr im Archipel möglich sind, verlagern sich zwangsläufig die nächtlichen Ankerplätze in Richtung der Buchten des Festlandes Sardinien und Korsika.
Außerdem verlagern sich sehr viele Übernachtungen in die Häfen von La Maddalena. Besonders frequentiert ist der Hafen Cala Gavetta. Die Verwaltung des Hafens hat die Liegeplätze neu eingeteilt, da nun auch viele Charterkatamarane und große Charterschiffe den Hafen anlaufen. Diesen großen Schiffen werden jetzt die Plätze direkt an der Straße (Via Oberdan) – gegenüber der Sportbar bis zum Fährhafen (Colonna Garibaldi Monument) – zugewiesen. Alle kleineren Segelschiffe und Motorboote werden an die Schwimmstege gegenüber der Tankstelle, dem Fähranleger der Delcomar-Fähre und in Nähe der Hafeneinfahrt gelegt.
VERORDNUNG 1 / 6.8.24:
KEINE ÜBERNACHTUNG IM PARKGEBIET
Wir informieren die Benutzer über die Veröffentlichung der Verordnung Nr. 1 vom 06.08.2024 der außerordentlichen Kommissarin Dr. Rosanna Giudice mit dem Titel: „Allgemeine Bestimmungen zum Schutz der Lebensräume und des Meeresbodens von Posidonia Oceanica im Nationalpark und im SIC/ZSC-Gebiet ITB010008“.
- Artikel 1 – In den Ma-Zonen ist das Ankern nicht gestattet.
- Artikel 2 – Das Parken über Nacht (von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr) ist ausschließlich an den von der Parkverwaltung aufgestellten Bojen oder vor Anker mit Sportbooten gestattet, die Eigentum von Sportbootfahrern sind, die in der Gemeinde La Maddalena ansässig sind (oder Eigentum von registrierten Unternehmen sind). Arbeitsplatz in der Gemeinde La Maddalena für mindestens 5 Jahre ab dem Datum der Genehmigung dieser Verordnung), vorausgesetzt, dass die oben genannten Einheiten mit Abwassersammeltanks ausgestattet sind, sofern Borddienste vorhanden sind.
- Artikel 3 – Das Anlegen von Sportbooten an Bojenfeldern privater Unternehmen, die im Rahmen der staatlichen Seekonzessionsregelung zugelassen sind, erfolgt nach den Vorschriften ihrer Qualifikation.
- Artikel 4 – Im Zeitfenster zwischen 9.30 und 17.00 Uhr ist die Nutzung der Anlegebojen ausgenommen für das Fahrzeug, das den Anlegedienst durchführt gestattet. Für Freizeitfahrzeuge (Boote, Schiffe) sind die Anlegebojen verboten. Zu diesem Zweck werden die vorgenannten Bojen entsprechend gekennzeichnet, indem an der Boje geeignete Schilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass sie für Personenbeförderungseinheiten reserviert sind.
Verordnung (Quelle: www.lamaddalenapark.it)