La Maddalena Park – 06.08.2024 – 1. Verordnung

La Maddalena Park
neue Regularien ab 6. August  2024

Verordnung 1

 

„Allgemeine Bestimmungen zum Naturschutz, Schutz der Lebensräume und des Meeresbodens von Posidonia Oceanica im Nationalpark und im SIC/ZSC-Gebiet ITB010008“.

Wir haben die Verantwortlichen der Parkverwaltung am 27. August 2024 persönlich aufgesucht um in Erfahrung zu bringen, welche Regularien nun wirklich zutreffen.

Verwirrt haben uns insbesondere die derzeit veralteten Zonerules-Flyer, die sich immer noch auf der aktuellen Internetseite www.lamaddalenapark.it befinden, sowie die vollkommen veraltete Internetseite der Nationalparks Italiens – parks.it.

Tatsächlich lässt sich die Verwaltung Zeit, die Informationen auf den Internetseiten zu korrigieren. Auf der Internetseite lamaddalapark.it ist unter dem Menüpunkt “Nachrichten und Pressemitteilungen” der Inhalt der neuen Verordnung in mehreren Sprachen aufzurufen. Hier gelangt man auch direkt auf die Originalverordnung vom 6. August 2024.

Die Parkverwaltung kündigte im Gespräch weitere Verordnungen an. Die Kontrollen der Einhaltung werden von mehreren Stellen durchgeführt (Parkverwaltung, Forestale, Carabinieri etc.). Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen. Es gibt keine Saisondifferenzierungen mehr, die Verordnung gilt 365 Tage im Jahr.

Auswirkungen:

Da nun keine Übernachtungen mehr im Archipel möglich sind, verlagern sich zwangsläufig die nächtlichen Ankerplätze in Richtung der Buchten des Festlandes Sardinien und Korsika.

Außerdem verlagern sich sehr viele Übernachtungen in die Häfen von La Maddalena. Besonders frequentiert ist der Hafen Cala Gavetta. Die Verwaltung des Hafens hat die Liegeplätze neu eingeteilt, da nun auch viele Charterkatamarane und große Charterschiffe den Hafen anlaufen. Diesen großen Schiffen werden jetzt die Plätze direkt an der Straße (Via Oberdan) – gegenüber der Sportbar bis zum Fährhafen (Colonna Garibaldi Monument)  – zugewiesen. Alle kleineren Segelschiffe und Motorboote werden an die Schwimmstege gegenüber der Tankstelle, dem Fähranleger der Delcomar-Fähre und in Nähe der Hafeneinfahrt gelegt. 

VERORDNUNG 1 / 6.8.24:
KEINE ÜBERNACHTUNG IM PARKGEBIET

Wir informieren die Benutzer über die Veröffentlichung der Verordnung Nr. 1 vom 06.08.2024 der außerordentlichen Kommissarin Dr. Rosanna Giudice mit dem Titel: „Allgemeine Bestimmungen zum Schutz der Lebensräume und des Meeresbodens von Posidonia Oceanica im Nationalpark und im SIC/ZSC-Gebiet ITB010008“.

  • Artikel 1 – In den Ma-Zonen ist das Ankern nicht gestattet.
  • Artikel 2 – Das Parken über Nacht (von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr) ist ausschließlich an den von der Parkverwaltung aufgestellten Bojen oder vor Anker mit Sportbooten gestattet, die Eigentum von Sportbootfahrern sind, die in der Gemeinde La Maddalena ansässig sind (oder Eigentum von registrierten Unternehmen sind). Arbeitsplatz in der Gemeinde La Maddalena für mindestens 5 Jahre ab dem Datum der Genehmigung dieser Verordnung), vorausgesetzt, dass die oben genannten Einheiten mit Abwassersammeltanks ausgestattet sind, sofern Borddienste vorhanden sind.
  • Artikel 3 –  Das Anlegen von Sportbooten an Bojenfeldern privater Unternehmen, die im Rahmen der staatlichen Seekonzessionsregelung zugelassen sind, erfolgt nach den Vorschriften ihrer Qualifikation.
  • Artikel 4 –  Im Zeitfenster zwischen 9.30 und 17.00 Uhr ist die Nutzung der Anlegebojen ausgenommen für das Fahrzeug, das den Anlegedienst durchführt gestattet.  Für Freizeitfahrzeuge (Boote, Schiffe) sind die Anlegebojen verboten. Zu diesem Zweck werden die vorgenannten Bojen entsprechend gekennzeichnet, indem an der Boje geeignete Schilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass sie für Personenbeförderungseinheiten reserviert sind.

Verordnung (Quelle: www.lamaddalenapark.it)